top of page
DJ auf Party

AGB

DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN

​

Eingangs- und Taschenkontrolle

An den Eingängen werdet ihr von den Sicherheitskräften auf jegliche untersagte Gegenstände kontrolliert und müsst euer Ticket sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Die Sicherheitskräfte haben in jeglicher Situation das letzte Wort und dem ist ausnahmslos Folge zu leisten.
    

Gehörschutz

Die Lautstärke auf diesem Event überschreitet 93dB und kann somit euer Gehör gefährden. Das Tragen von Gehörschutz, vor allem nahe dem Bühnenbereich, wird empfohlen.
 

Fundbüro

Die Party betreibt eine eigene Stelle für Fundgegenstände. Diese können während der Veranstaltung beim Eingang abgegeben oder abgeholt werden. Nach dem Event werden die nicht abgeholten Fundgegenstände dem Polizeiposten Arbon übergeben.
    

Wertgegenstände

Die Sicherheitsfirma ist mit zahlreichen Helfern zur Stelle und hat ein wachsames Auge auf etwaige kriminelle Machenschaften auf dem Gelände. Leider ist es nie auszuschließen, dass hier und da doch Sachen gestohlen werden. Um dem vorzubeugen empfehlen wir Wertgegenstände im Auto zu lassen bzw. nah am Körper zu tragen.
      

Mitgebrachte Verpflegung

Essen oder Trinken, welches selbst mitgebracht wird, kann auf der Party nicht konsumiert werden und wird bereits bei der Eingangskontrolle entzogen. Wir bitten deshalb alle Besucher, sich an die Hausordnung zu halten und keine Lebensmittel zu verschwenden. Es werden genügend Verpflegungsmöglichkeiten zu fairen Preisen angeboten.

​

Musikprogramm
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.


Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen
Audio- und Videoaufnahmen der am Event auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Spiegelreflexkameras und Kameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist jedoch untersagt. Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film-, und Videoaufnahmen von den am Event auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Event Infrastruktur ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor. Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Gründen der Sicherheit und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen während dem Event Videoaufnahmen des Geländes und des Eintrittsbereiches gemacht werden.   

​

Rückgabe und Umtausch der Tickets

Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. 

​

Bild & Tonaufnahmen durch Veranstalter 

Wir weisen darauf hin, dass von der Veranstaltung Bild & Tonaufnahmen gemacht werden, die zu Dokumentations- und Werbezwecken dienen.

Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass gegebenenfalls in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden.

​

Starke Alkoholisierung und/oder Drogeneinfluss

Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Festgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.
 

Gewalt

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf der Veranstaltung strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Gelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.
 

Haftung

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung bei Unfällen und Diebstählen ab.
 

Sanktionen

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder das Nichtbefolgen von Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie der Eventleitung können mit der Abnahme des Kontrollarmbands und aussprechen eines Hausverbots sanktioniert werden. Bei Missachtung des Hausverbotes behält sich die Eventleitung eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) vor. 
 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Arbon. 

​

​

bottom of page